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Tarifeinheitsgesetz und die Folgen

Wie schon bekannt, hat die Bundesregierung um Andrea Nales das Tarifeinheitsgesetz auf den Weg gebracht. Derzeit befindet sich das Gesetz im Bundestag. Wir gehen davon aus, dass es noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.

Trotz massiver Kritik der Berufsgewerkschaften und unabhängiger Tarifexperten. Derzeit und wahrscheinlich auch zukünftig ein unausgegorenes Werk, welches einen unangemessenen Eingriff in das Grundrecht Artikel 9 Absatz 3 der Koalitionsfreiheit bedeutet. Rechtswissenschaftler gehen davon aus, dass das Tarifeinheitsgesetz in der jetzigen Form vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Doch das sind nicht die einzigen Probleme, die ein Tarifeinheitsgesetz noch so mit sich bringt. Praktikabel und einfach, so wie es Frau Nales sieht, ist es bei Weitem nicht. Es ist noch nicht mal klar, was überhaupt ein Betrieb ist. Demnach ist auch nicht klar wo die Mitglieder gezählt werden sollen oder müssen. Wobei schon das nächste Problem lauert. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist datenrechtlich geschützt. Auch vor einem Notar muss das Mitglied seine Zugehörigkeit bzw. Nicht Zugehörigkeit preisgeben. Die Gewerkschaften sind demnach gar nicht in der Lage ihre Mitgliederangaben zu beweisen. Die Frage was zu tun wäre, wenn die vertretenden Gewerkschaften ungefähr gleich viele Mitglieder zählen, ist noch gänzlich offen. Könnte doch hier die unterlegene Gewerkschaft in der nächsten Woche durch Mitgliederzuwachs doch wieder die Nase vorne haben, worauf die andere wieder kontern könnte. Wir glauben nicht das dies im Sinne des Erfinders gewesen ist. Berufsgewerkschaften, allen voran der Marburger Bund haben bereits den Gang vors Verfassungsgericht angekündigt. Für uns scheint hier ein Zusammenschluss mit allen betroffenen Gewerkschaften die sinnvollste Lösung zu sein. Was den Vertretungsanspruch angeht, sehen wir in der TGL es ganz nüchtern. Wir sind satzungsgemäß für die technischen Berufe in der Luftfahrt zuständig und erheben somit den Anspruch unsere Mitglieder gewerkschaftlich zu vertreten. Mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz oder ohne. Bei Zählungen, wie auch immer diese gestaltet werden sollen, sind wir in den technischen Berufen vorne.

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