Weitere Nachrichten per Mail erhalten!

Mitglied werden

13. Gehalt / Aufhebungsvertrag / Transfergesellschaft / Arbeitszeitkonto

Wir haben die rechtlichen Möglichkeiten rund um das 13. Gehalt für unsere Mitglieder detailliert durch unsere Anwälte prüfen lassen.

 

Leider gibt es in diesem Punkt schlechte Nachrichten für alle, die einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, oder in die Transfergesellschaft wechseln.

Es gibt hier nach der Unterschrift eines Aufhebungsvertrages keine realistische Möglichkeit mehr das 13. Gehalt einzufordern, dies gilt für beide uns bekannten Varianten der Verträge.

Der eine Vertrag ist sofort nach Unterschrift gültig, der andere erst mit Austritt.

ABER, diese Abgeltung trifft auch gleichermaßen auf einen möglichen Anspruch des Arbeitgebers auf Verrechnung von Minus Stunden des Arbeitszeitkontos zu! Er hat also nicht das Recht, evtl. verbleibende Minusstunden mit dem letzten Gehalt zu verrechnen.

Die detailierte Stellungnahme unserer Anwälte steht für Mitglieder der TGL im Newsletterarchiv des Mitgliederbereichs zur Verfügung.

Euer Vorstand

Dein Ansprechpartner,

unsere Vertrauensleute vor Ort!

Luftfahrtticker

Termine

MärzApril 2024Mai
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293012345