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Update - Tarifforderung bei Lufthansa

Der AGVL wurde zu Tarifverhandlungen für den Bereich Technik aufgefordert, unsere Themen im Überblick !

 

Diese Woche haben wir unsere Tarifforderungen an den Arbeitgeberverband Luftverkehr übermittelt. Nach den Abschlüssen der vergangenen Jahre ist es Zeit die Verluste wieder zu kompensieren, Gehälter anzupassen und vor allem den Blick auf Strukturthemen zu legen. Welche Forderungen wir in Verhandlungen umsetzen können, bleibt abzuwarten. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Nun geht es an die Umsetzung.
 
Unsere Forderungen für das produktive Personal der DLH und LHT sind folgende:
 
1. Vergütungstarifverträge auf der inhaltlichen Grundlage des Vergütungstarifvertrags LHT in der aktuell gültigen Fassung mit der Maßgabe, dass:

·  die Eingangs- und Endwerte des Grundgehalts gemäß § 2 Abs. 1 des Vergütungstarifvertrages sowie das jeweils aktuelle individuelle Grundgehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 01.01.2023 um weitere € 350,- zusätzlich gesteigert werden;
·  eine weitere Zulage für Inhaber mehrerer Lizenzen (z.B. CAT B1 und B2) gezahlt wird;
·  weitere Zulagen für Inhaber von Berechtigungen für mehrere Flugzeugmuster gezahlt wird;
·  auch die nach dem 31.12.2004 eingestellten Beschäftigten zusätzlich zu den Nacht- und Sonntagszuschlägen eine Schichtzulage in Höhe von 3,6 % der individuellen Grundvergütung erhalten, deren Konditionen derjenigen Schichtzulage entsprechen, die den bereits am 31.12.2004 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter gemäß Protokollnotiz II (1) des VTV LHT gezahlt wird.;
·  der Sonntagszuschlag gemäß § 5 Abs. 2 VTV LHT 55% des individuellen Stundensatzes beträgt;
·  der Feiertagszuschlag gemäß § 5 Abs. 3 VTV LHT einheitlich 50 % des individuellen Stundensatzes beträgt und 150 %, wenn bei geleisteter Grundarbeitszeit kein Freizeitausgleich gewährt wird;
·  der Vorfeiertagszuschlag gemäß § 5 Abs. 4 VTV LHT für jede tatsächlich an den Tagen vor Ostern und Pfingsten geleistete Grundarbeitsstunde 125 % des individuellen Stundensatzes beträgt, am Tage vor Weihnachten bzw. Neujahr 150 % des individuellen Stundensatzes und im Übrigen 25 % bzw. 50 % (Weihnachten, Neujahr) des individuellen Stundensatzes;
·  die Nachtzuschläge gemäß § 5 Abs. 5 VTV LHT 35 % des individuellen Stundensatzes betragen. Wenn die Nachtarbeit vor 24.00 Uhr aufgenommen wurde, erhöht sich der Zuschlagssatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr auf 50 % des individuellen Stundensatzes
·  Laufzeit: 12 Monate ab dem 01.01.2023.
 
2. Einmalzahlungen in Höhe des in den Jahren 2020 und 2021 auf der Grundlage des TV zur Bewältigung des Corona Krisenfalls individuell einbehaltenen Urlaubs- und Weihnachtsgelds.
 
3. Vergütungssysteme auf der Grundlage des TV VS LHT in der aktuell gültigen Fassung mit der Maßgabe, dass alle Mitarbeiter die produktiv in luftfahrttechnischen Berufen tätig sind, jeweils eine Vergütungsgruppe höher eingruppiert werden.
 
4. Einheitliche manteltarifliche Regelungen einschließlich des Standorts SXF/BBI auf der Grundlage des MTV Boden Nr. 14 in der aktuell gültigen Fassung mit der Maßgabe, dass:
·  der Erholungsurlaub abweichend von § 32 Abs. 3 MTV Boden Nr. 14 30 Urlaubstage ab dem ersten Beschäftigungsjahr beträgt;
·  die Fakturierungen des Zusatzurlaubs für Nachtstunden zwischen 0:00 und 6:00 Uhr gemäß § 33 Abs. 1 für alle Mitarbeiter um jeweils 0,3 Punkte erhöht werden.
 
5. Beendigung der besonderen tariflichen Regelungen für den Bereich WT der LHT, d.h.:
·  Tarifvertrag Arbeitszeitkorridor LHT Bereich WT HAM und FRA vom 22.07.2016
·  Tarifvertrag zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen LHT im Bereich WT vom 22.07.2016
·  Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung WT plus vom 22.07.2016
·  Umsetzungstarifvertrag LHT WT vom 22.07.2016
 
6. Aschluss eines Tarifvertrags zum Rationalisierungsschutz auf der Grundlage des TV-Schutzabkommen für das Bodenpersonal
 
7. Inhaltliche Übernahme folgender Tarifregelungen ohne Änderungen:
·  TV Lufthansa Rente Boden
·  TV Ergebnisbeteiligung Nr.2
·  Rahmenvertrag zur Ausgestaltung des Bildungsfonds für Schichtgänger/Nachtarbeiter
 
Wir halten euch auf dem Laufenden.
 
Euer Vorstand

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