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TGL vor Urabstimmung bei Lufthansa Technik

Mit Schreiben vom 24.02.2014 haben wir sowohl dem Arbeitgeber LHT, als auch der ver.di mitgeteilt, dass wir für eine Fortführung der trilateralen Gespräche (TGL, Arbeitgeber und ver.di) nicht mehr zur Verfügung stehen und nun die Urabstimmung zur Durchsetzung eines eigenen Tarifvertrags einleiten werden.

Als Grund für das Scheitern sehen wir die Unkenntnis und Geringschätzung der ver.di im Hinblick auf die technischen Berufen in der Luftfahrt an. Wir haben immer wieder fachlich und sachlich kompetent die inakzeptable Situation für die von uns vertretenen Berufe ausgeführt und mussten uns von den ver.di-Vertretern erklären lassen, dass dies zwar alles richtig sein mag, aber aus der Historie gewachsen und aus politischen Gründen nicht machbar sei. Dies ist für uns ein völlig abwegiges Argument, das wir nicht mitgehen. Die seit nunmehr fast drei Jahren immer wieder von uns in die Gespräche eingebrachten stichhaltigen Argumente blieben ungehört und wirkungslos. Explizite und gravierende Unterschiede innerhalb der Spezialfacharbeiter, inklusive CAT A LVL2 (LHT: MM2) und unsere Forderung, unter anderem Triebwerksmechaniker, Metallflugzeugbauer, Kabinenmechaniker, sowie den CAT A LVL2 höher einzugruppieren, wurden lapidar mit der Bemerkung, „die haben alle nur einen Facharbeiterbrief“ abgetan, obwohl der Arbeitgeber uns auch in diesem Punkt Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat.

Gleichzeitig vertritt ver.di die Meinung, dem Sicherheitspersonal an Flughäfen einen Mindeststundensatz von 16 Euro erstreiten zu müssen, befindet aber, dass 13,80 Euro für einen ausgelernten Flugzeugmechaniker mehr als genug sind. Diese Unkenntnis und Geringschätzung der technischen Berufe in der Luftfahrt stellt ver.di auch immer wieder unter Beweis, indem sie die Schere zwischen dispositiven und administrativen Tätigkeiten im Vergleich zu den produktiven Tätigkeiten immer weiter auseinandergehen lässt.

In Summe beweist ver.di erneut ihre Unfähigkeit, technische Berufe in der Luftfahrt zu vertreten und unterstreicht damit geradezu die Notwendigkeit der TGL. Der alleinige Vertretungsanspruch der technischen Berufe in der Luftfahrt liegt bei der Technik Gewerkschaft Luftfahrt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und unser Ziel einer angemessenen Eingruppierung zu erreichen, kommt es  jetzt auf jeden Einzelnen von Euch an. Die Arbeitgebervertreter werden einen weiteren Tarifvertrag im Betrieb nicht zulassen wollen. Es ist aber unser verbrieftes Recht, uns von der Gewerkschaft vertreten zu lassen, die wir uns selbst gewählt haben.

Dein Ansprechpartner,

unsere Vertrauensleute vor Ort!

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