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TGL-Urabstimmung: 75%-Zustimmung verfehlt

Der Vorstand hat in einer Sondersitzung unter Beteiligung von Mitgliedern des Beirats und unserer Rechtsberatung über die Urabstimmung zum Tarifkonflikt TGL / LHT beraten.

Die Abstimmung hat ein Ergebnis von 91,8% der abgegeben Stimmen für einen Streik ergeben. Allerdings ist die Wahlbeteiligung mit 62% zu gering ausgefallen, um diesbezüglich von einem klaren Votum der Mitgliedschaft für die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen zu sprechen.Wir haben uns daher entschieden, zunächst nicht zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen, sondern an den Ursachen für dieses Signal anzusetzen.

Wir sind uns bewusst, dass wir mit dieser Entscheidung diejenigen enttäuschen, die mit „JA“ gestimmt haben. Für unser gemeinsames Vorhaben brauchen wir jedoch einen geschlossenen Auftritt und die Zustimmung aller unserer Mitglieder. Die TGL lebt – wie jede Gewerkschaft – von den Beschäftigten, die sie vertritt. Unsere Mitgliedere entscheiden über den Kurs und darüber, mit welcher Kraft dieser verfolgt werden kann.

Wir haben uns ausführlich damit auseinandergesetzt, was die Gründe für die schwache Beteiligung sind und sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass wir offensichtlich die tariflichen Ziele der TGL bei der LHT und die Gründe für den bisherigen Verlauf der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber noch nicht hinreichend deutlich an unsere Mitglieder herangetragen haben. Selbstkritisch müssen wir feststellen, dass dasTGL-Ziel eines eigenen, in sich geschlossenen und damit komplett selbstständigen Tarifregelwerks (TTGL), sowie dessen genauen Inhalte nicht ausreichend verdeutlicht wurden. Sicherlich war der langwierige Versuch, gemeinsamer Verhandlungen mit ver.di und LHT, hier letztlich nicht hilfreich. Dies hat sich dann folgerichtig auch in der Urabstimmung niedergeschlagen hat.

Jedes unserer Mitglieder, sowie die von den Tarifverhandlungen der TGL betroffenen Kollegen im Betrieb, erhalten nun nochmals ausführliche Informationen über die tariflichen Ziele der TGL, detailliertere Informationen zu Inhalten unseres Tarifwerks, sowie das bisherige und zukünftiges Vorgehen bei Lufthansa Technik. Das gilt auch nach dem unter dem Druck der TGL-Urabstimmung im Schnellverfahren  abgelieferten TVVS Tarifabschluss der ver.di mit LHT.  Die LHT hat jetzt mit Absegnung von ver.di einen Viertelschritt auf die Mitarbeiter zu gemacht, um keinen ganzen Schritt gehen zu müssen.

Es gibt keinen Grund die Ansprüche der TGL nun herabzusetzen!

 

 

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