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Freistellung während Pilotenstreik

TGL-Mitglied gegen LHT erfolgreich vor Gericht.

Anlässlich des Pilotenstreiks im April hatte LHT bekanntlich Kolleginnen und Kollegen von einzelnen Schichten freigestellt. Das ist nicht in allen Fällen einvernehmlich erfolgt, sondern zum Teil auch durch einseitige Anordnung der zuständigen Vorgesetzten.

In einem solchen Fall hat die TGL die Klage eines betroffenen Kollegen exemplarisch finanziell und rechtlich unterstützt. Nun hat das Arbeitsgericht zugunsten des Klägers entschieden und LHT verurteilt, ihm die ausgefallene Arbeitszeit auf dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben und die entgangenen Zuschläge auszuzahlen.

Wir hatten Euch damals über die Unterstützung dieser Sache informiert und empfohlen, mit Hilfe eines von uns zur Verfügung gestellten Musterschreibens entsprechende Ansprüche fristgerecht geltend zu machen. All diejenigen, die dies rechtzeitig gemacht haben und – so wie der Kollege – auch den Nachweis führen können, dass sie von ihrem Vorgesetzten tatsächlich einseitig angewiesen wurden, der Arbeit fernzubleiben, dürften nach dieser Entscheidung Chancen haben, ihre Ansprüche erfolgreich weiterzuverfolgen.

Noch allerdings liegt die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts Frankfurt nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden unsere Rechtsberater diese analysieren und uns Vorschläge unterbreiten, wie unsere betroffenen Mitglieder weiter vorgehen können. Sobald dies geschehen ist, werden wir Euch unverzüglich wieder informieren.

Dein Ansprechpartner,

unsere Vertrauensleute vor Ort!

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